
Tilo Schorten
Ihre erfahrene Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Markt Indersdorf
Die Anwaltskanzlei von Tilo Schorten mit Sitz in Markt Indersdorf unterstützt Sie in rechtlichen Belangen rund um das Verkehrsrecht. Schnell und zuverlässig kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Egal, ob Sie nach einem Unfall Ihre Rechte geltend machen wollen. Egal, ob Sie geblitzt wurden und Ihnen nun der Führerschein entzogen werden soll. Ob Ihnen Trunkenheit am Steuer oder Unfallflucht vorgeworfen wird.
Wir vertreten Sie hart aber fair.
Abwicklung von Verkehrsunfällen
Nach einem Verkehrsunfall sind die Kräfte ungleich verteilt:
Auf der einen Seite steht der Anspruchsteller als rechtlicher Laie, der in der Regel wenig bis keine Erfahrung bei der Abwicklung von Unfällen hat und oft auch nicht alle ihm zustehenden Ansprüche kennt. Auf der Gegenseite steht das geschulte Fachpersonal einer großen Versicherung, die selbstverständlich kein Interesse daran hat, mehr zu zahlen als unbedingt nötig. Häufig werden daher auch an sich begründete Ansprüche von den Versicherungen mit vermeintlich stichhaltiger Argumentation erfolgreich abgelehnt.
Die Schadensabwicklung wird häufig vom Autohaus oder der Werkstatt des Vertrauens des Geschädigten übernommen. Hierbei sollte man bedenken, dass es sich auch bei den Mitarbeitern eines Autohauses um juristische Laien handelt, denen es in erster Linie auf den Ausgleich Ihrer Reparaturrechnung ankommt. Weitere Anspruchspositionen wie etwa Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall oder im gewerblichen Bereich auch entgangener Gewinn fallen dabei allzu häufig „unter den Tisch“. Sie sollten daher die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls von Anfang an einem Rechtsanwalt überlassen. Nur so ist sichergestellt, dass alle Ihnen zustehenden Ansprüche auch geltend gemacht werden.

Übrigens:
Wenn die gegnerische Versicherung zahlt, muss sie auch die der Zahlung entsprechenden Rechtsanwalts-Kosten erstatten.
Fahrverbot bei Geschwindigkeitsverstoß
Haben Sie die zugelassene Höchstgeschwindigkeit übertreten und wurden dabei von der Polizei auf frischer Tat ertappt oder geblitzt? Nun drohen Ihnen Fahrverbot, Punkte in Flensburg und ein hohes Bußgeld? Lassen Sie sich von Tilo Schorten, erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht, beraten. Denn jede Aussage von Ihnen ist entscheidend für das weitere Verfahren. Eine unbedacht gemachte Angabe kann zu einer höheren Strafe als eigentlich nötig führen. Das auf Sie zugelassene Fahrzeug wurde geblitzt. Schon bei Erhalt des Anhörungsbogen, sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen. Unter Umständen müssen Sie keine Angaben über den Fahrer auf dem Blitzerfoto machen.
Auch wenn Sie von der Polizei nach dem Fahrer auf dem Bild befragt werden, machen Sie keinesfalls vorschnelle Angaben, sondern ziehen Sie immer einen Rechtsanwalt zu Rate.
Grundsätzlich müssen Sie gegenüber der Polizei nur Ihre Personalien angeben, sonst nichts. Solange Sie nicht von der Staatsanwaltschaft für eine Aussage vorgeladen werden, sind Sie zu keiner Aussage – auch nicht als Zeuge - verpflichtet. Gerne vertreten wir Sie auch bei der Anfechtung von Geschwindigkeits- oder Abstandsmessungen.
Fahrverbot oder Führerscheinentzug bei Alkohol- und Drogenkonsum
Tilo Schorten hat in seiner langjährigen Tätigkeit als Anwalt schon viele Fälle im Verkehrsrecht ausgefochten. Dazu gehört auch die Strafverteidigung in Verfahren wegen Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Sie sind ein Kraftfahrzeug gefahren, haben die 0,5 Promille Grenze überschritten, sind Auto gefahren und dabei in eine Verkehrskontrolle geraten? Oder standen unter dem Einfluss von Rauschmitteln wie Marihuana, Heroin, Kokain oder Amphetaminen?
Die Strafen und Bußgelder für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind sehr hoch. Ein Fahrverbot von mindestens einem Monat ist hierbei noch die mildeste Maßnahme.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Verkehrsrecht
Delikt | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Strafe |
---|---|---|---|---|
Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer Alkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr, wenn der Verkehr nicht gefährdet wird | ||||
1. Mal | 2 | 500 € | 1 Monat | - |
2. Mal |
2 | 1.000 € | 3 Monate | - |
3. Mal | 2 | 1.500 € | 3 Monate | - |
Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer Alkoholkonzentration ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille | ||||
... , wenn der Verkehr gefährdet wird | 3 | - | 6 Monate bis 5 Jahre oder dauerhaft | Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) |
... , wenn ein Verkehrsunfall verursacht wird | 3 | - | 6 Monate bis 5 Jahre oder dauerhaft | Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) |
Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer Alkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr | ||||
... , wenn der Verkehr (nicht) gefährdet wird | 3 | - | 6 Monate bis 5 Jahre oder dauerhaft | Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) |
... , wenn ein Verkehrsunfall verursacht wird | 3 | - | 6 Monate bis 5 Jahre oder dauerhaft | Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) |
Grundsätzliches zu Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren
Für Berufspendler, Vertriebsmitarbeiter, Fernfahrer oder andere Personen, die auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, können Fahrverbote oder Führerscheinentzug verheerend sein. Auch das Punktekonto in Flensburg darf man nicht außer Acht lassen. Sind hier acht Punkte erreicht, wird zwingend die Fahrerlaubnis entzogen. Für die Wiedererteilung ist regelmäßig die Beibringung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) notwendig.
Selbst wenn kein Fahrverbot, sondern „nur“ Punkte in Flensburg drohen, sollte gegen einen Bußgeldbescheid vorgegangen werden.
Als seit vielen Jahren im Verkehrsrecht tätiger Anwalt vertritt Sie Tilo Schorten gewissenhaft in Ihrem Verfahren und stimmt mit Ihnen die jeweils günstigste Vorgehensweise ab. Unter Umständen kann das Strafmaß reduziert werden. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl bekommen haben, müssen Sie schnellstmöglich reagieren, da hier Fristen laufen und Ihnen durch zu langes Warten erhebliche Nachteile – wie etwa die unumkehrbare Rechtskraft der jeweiligen Entscheidung - entstehen können.

Diskret und kompetent – Ihre Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Markt Indersdorf
Unsere Kanzlei für unter anderem Verkehrsrecht finden Sie in Markt Indersdorf, mit guter Verkehrsanbindung nach München und Parkmöglichkeiten vor dem Haus. Sie können Tilo Schorten wegen einem Delikt im Verkehrsrecht in Markt Indersdorf aufsuchen.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, damit er sich für Sie auch ausreichend Zeit nehmen kann. Neben dem Verkehrsrecht berate ich Sie natürlich auch in anderen Rechtsgebieten, wie Arbeitsrecht, Strafrecht oder Erbrecht.