Rechtsanwalt  Ihr Recht in guten Händen

Tilo Schorten
Ihre erfahrene Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Markt Indersdorf

Die Anwaltskanzlei von Tilo Schorten mit Sitz in Markt Indersdorf unterstützt Sie in recht­lichen Belangen rund um das Verkehrs­recht. Schnell und zuverlässig kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Egal, ob Sie nach einem Unfall Ihre Rechte geltend machen wollen. Egal, ob Sie geblitzt wurden und Ihnen nun der Führer­schein entzogen werden soll. Ob Ihnen Trunken­heit am Steuer oder Unfall­flucht vor­geworfen wird. 
Wir vertreten Sie hart aber fair.

Abwicklung von Verkehrsunfällen

Nach einem Verkehrsunfall sind die Kräfte ungleich verteilt:
Auf der einen Seite steht der Anspruch­steller als rechtlicher Laie, der in der Regel wenig bis keine Erfahrung bei der Abwicklung von Unfällen hat und oft auch nicht alle ihm zustehenden Ansprüche kennt. Auf der Gegenseite steht das geschulte Fach­personal einer großen Versicherung, die selbst­verständlich kein Interesse daran hat, mehr zu zahlen als unbedingt nötig. Häufig werden daher auch an sich begründete Ansprüche von den Versicherungen mit vermeintlich stich­haltiger Argumentation erfolgreich abgelehnt.

Die Schadensabwicklung wird häufig vom Autohaus oder der Werkstatt des Vertrauens des Geschädigten übernommen. Hierbei sollte man bedenken, dass es sich auch bei den Mitarbeitern eines Autohauses um juristische Laien handelt, denen es in erster Linie auf den Ausgleich Ihrer Reparatur­rechnung ankommt. Weitere Anspruchs­positionen wie etwa Schmerzens­geld, Wert­minderung, Nutzungs­ausfall oder im gewerb­lichen Bereich auch entgangener Gewinn fallen dabei allzu häufig „unter den Tisch“. Sie sollten daher die Abwicklung Ihres Verkehrs­unfalls von Anfang an einem Rechts­anwalt überlassen. Nur so ist sichergestellt, dass alle Ihnen zustehenden Ansprüche auch geltend gemacht werden.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - Wir beraten Sie bei Geschwindigkeitsübertretungen

Übrigens:
Wenn die gegnerische Versicherung zahlt, muss sie auch die der Zahlung entsprechenden Rechtsanwalts-Kosten erstatten.

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsverstoß

Haben Sie die zugelassene Höchst­geschwindig­keit über­treten und wurden dabei von der Polizei auf frischer Tat ertappt oder geblitztNun drohen Ihnen Fahr­verbot, Punkte in Flens­burg und ein hohes Bußgeld? Lassen Sie sich von Tilo Schorten, erfahrener Anwalt im Verkehrs­recht, beraten. Denn jede Aussage von Ihnen ist ent­scheidend für das weitere Ver­fahren. Eine unbedacht gemachte Angabe kann zu einer höheren Strafe als eigent­lich nötig führen. Das auf Sie zu­gelassene Fahr­zeug wurde geblitzt. Schon bei Erhalt des An­hörungs­bogen, sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen. Unter Umständen müssen Sie keine Angaben über den Fahrer auf dem Blitzerfoto machen. 

Auch wenn Sie von der Polizei nach dem Fahrer auf dem Bild befragt werden, machen Sie keines­falls vorschnelle Angaben, sondern ziehen Sie immer einen Rechts­anwalt zu Rate.

Grundsätzlich müssen Sie gegenüber der Polizei nur Ihre Personalien angeben, sonst nichts. Solange Sie nicht von der Staats­anwalt­schaft für eine Aus­sage vor­geladen werden, sind Sie zu keiner Aussage – auch nicht als Zeuge - ver­pflichtet. Gerne vertreten wir Sie auch bei der Anfechtung von Geschwindigkeits- oder Abstands­messungen.

Fahrverbot oder Führerscheinentzug bei Alkohol- und Drogenkonsum

Tilo Schorten hat in seiner langjährigen Tätigkeit als Anwalt schon viele Fälle im Verkehrsrecht ausgefochten. Dazu gehört auch die Strafverteidigung in Verfahren wegen Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Sie sind ein Kraftfahrzeug gefahren, haben die 0,5 Promille Grenze überschritten, sind Auto gefahren und dabei in eine Verkehrskontrolle geraten? Oder standen unter dem Einfluss von Rauschmitteln wie Marihuana, Heroin, Kokain oder Amphetaminen?
Die Strafen und Bußgelder für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind sehr hoch. Ein Fahrverbot von mindestens einem Monat ist hierbei noch die mildeste Maßnahme.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Verkehrsrecht

DeliktPunkteBußgeldFahrverbotStrafe
Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer Alkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr, wenn der Verkehr nicht gefährdet wird
1. Mal 2 500 € 1 Monat  -

2. Mal

1.000 € 3 Monate  -
3. Mal 2 1.500 € 3 Monate  -
Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer Alkoholkonzentration ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille
... , wenn der Verkehr gefährdet wird 3  - 6 Monate bis 5 Jahre oder dauerhaft Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
... , wenn ein Verkehrsunfall verursacht wird 3  - 6 Monate bis 5 Jahre oder dauerhaft Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer Alkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr
... , wenn der Verkehr (nicht) gefährdet wird  - 6 Monate bis 5 Jahre oder dauerhaft Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
... , wenn ein Verkehrsunfall verursacht wird  3  - 6 Monate bis 5 Jahre oder dauerhaft Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)

Grundsätzliches zu Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren

Für Berufspendler, Vertriebs­mitarbeiter, Fern­fahrer oder andere Personen, die auf eine Fahr­erlaub­nis angewiesen sind, können Fahr­ver­bote oder Führer­schein­entzug verheerend sein. Auch das Punkte­konto in Flens­burg darf man nicht außer Acht lassen. Sind hier acht Punkte erreicht, wird zwingend die Fahr­erlaubnis entzogen. Für die Wieder­erteilung ist regel­mäßig die Bei­bringung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) notwendig.

Selbst wenn kein Fahrverbot, sondern „nur“ Punkte in Flensburg drohen, sollte gegen einen Buß­geld­bescheid vorgegangen werden.

Als seit vielen Jahren im Verkehrs­recht tätiger Anwalt vertritt Sie Tilo Schorten gewissenhaft in Ihrem Verfahren und stimmt mit Ihnen die jeweils günstigste Vor­gehens­weise ab. Unter Umständen kann das Strafmaß reduziert werden. Sollten Sie einen Buß­geld­bescheid oder einen Straf­befehl bekommen haben, müssen Sie schnellst­möglich reagieren, da hier Fristen laufen und Ihnen durch zu langes Warten erhebliche Nach­teile – wie etwa die unum­kehrbare Rechts­kraft der jeweiligen Entscheidung - entstehen können.

Ein Handy am Steuer ist ein Verkehrsdelikt und wird bestraft

Diskret und kompetent – Ihre Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Markt Indersdorf

Unsere Kanzlei für unter anderem Verkehrsrecht finden Sie in Markt Indersdorf, mit guter Verkehrsanbindung nach München und Parkmöglichkeiten vor dem Haus. Sie können Tilo Schorten wegen einem Delikt im Verkehrsrecht in Markt Indersdorf aufsuchen. 

Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, damit er sich für Sie auch ausreichend Zeit nehmen kann. Neben dem Verkehrsrecht berate ich Sie natürlich auch in anderen Rechtsgebieten, wie ArbeitsrechtStrafrecht oder Erbrecht.