
Ihr Ansprechpartner im Bereich Forderungsinkasso in Markt Indersdorf:
Rechtsanwalt Tilo Schorten
Sie haben Ihre Leistung gewissenhaft und ordnungsgemäß erbracht, trotzdem wird Ihre Rechnung nicht bezahlt? Sie wundern sich warum Ihr Kunde Sie immer wieder vertröstet und trotz Mahnung nicht einfach zahlt? Hier sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie!
Gerade beim Forderungsinkasso sollte die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des wirtschaftlichen Vorgehens nie aus den Augen verloren werden. Schließlich soll auch "die Soße nicht teurer werden als der Braten".
Häufig verlangen Inkassobüros als Vergütung einen bestimmten prozentualen Anteil des beigetriebenen Betrags. Oft ist dieser prozentuale Anteil größer als der gegen den Gegner bestehende Kostenerstattungsanspruch mit der Folge, dass beim Auftraggeber Kosten verbleiben, die nicht erstattet werden. In diesem Fall ist ein Inkassobüro teurer als ein auf Basis gesetzlicher Gebühren beauftragter Rechtsanwalt. Und dass obwohl ein Inkassobüro auch nicht mehr kann oder darf als eine Anwaltskanzlei. Gerade bei wenig zahlungskräftigen Schuldnern führt dies schnell dazu, dass eine nachhaltige Verfolgung titulierter Ansprüche nicht wirtschaftlich ist.
Wir rechnen beim Forderungsinkasso grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren ab mit der Folge, dass sämtliche anfallenden Gebühren auch erstattungsfähig sind. Bei Zahlungsfähigkeit des Schuldners bleiben Sie daher auf Ihren Rechtsverfolgungskosten nicht "sitzen".
Zur Vereinbarung eines Termins in Markt Indersdorf kontaktieren Sie uns bitte unter 08136/89 36 409.
Forderungsinkasso: In Markt Indersdorf gut unterstützt durch Rechtsanwalt Schorten